
Stipendienprogramme
für einen Schulbesuch im Ausland
Eine Freistellung für einen Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch ist für einen Zeitraum von wenigen Wochen bis zu einem halben Jahr bis einschließlich Klasse 10 oder auch für ein ganzes Schuljahr nach Klasse 9 oder 10 möglich.
Ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt in Klasse 10 sollte im 1. Halbjahr stattfinden, wodurch das Wiedereingewöhnen und ein geregelter Abschluss der Klasse 10 erleichtert werden. Eine Freistellung muss bei der Schulleitung in schriftlicher Form beantragt werden. Bei Freistellung für ein ganzes Schuljahr wird ein ermäßigtes Schulgeld in Höhe von 10 € erhoben. Bei kürzeren Freistellungen wird das Schulgeld weiter in voller Höhe entrichtet.
Schulinterne Informationsveranstaltungen über Austauschmöglichkeiten werden im Rahmen der Schülerarbeitswoche (SAW) und spezieller Elternabende durchgeführt. Darüber hinaus findet im St. Benno-Gymnasium einmal jährlich (31. August 2024) eine öffentliche Jugendbildungsmesse (JuBi) zu Schüleraustausch, Praktika, Familienaufenthalten, Sprachkursen und Sozialen Diensten im Ausland statt.
Folgende Stipendienangebote sind für unsere Schüler besonders geeignet:
Hierbei handelt es sich um Teilstipendien britischer Internate für sächsische SchülerInnen, die für einen Term (ca. drei bis vier Monate) oder bis zu einem Schuljahr eine britische Privatschule besuchen möchten. Die Anfragen und Bewerbungen sind direkt an die Schulen zu richten. Der Umfang der Stipendien und dementsprechend die verbleibenden Kosten für Unterricht und Unterkunft sind unterschiedlich, liegen aber in der Regel bei ca. 50 Prozent der Gesamtkosten. Zur Zeit bieten 15 Privatschulen jedes Jahr insgesamt 40 Stipendienplätze für SchülerInnen aus Sachsen an. Mehrere unserer SchülerInnen nutzen jedes Jahr diese Stipendienangebote in oder nach der Klassenstufe 10. Informationen über teilnehmende Schulen und Bewerbungsunterlagen gibt es über den Dresden Trust.
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Das Deutsch-französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt zwei verschiedene Programme: Das Brigitte-Sauzay-Programm sowie das Voltaire-Programm.
Das auf Gegenseitigkeit beruhende Programm ermöglicht es deutschen und französischen SchülerInnen, i. d. Regel jeweils drei Monate im Land der PartnerIn zu verbringen und jeweils mindestens sechs Wochen in den deutschen bzw. französischen Unterricht zu gehen. Die französischen Gäste besuchen die deutsche PartnerIn am Ende der Klassenstufe 9. Der Gegenbesuch findet zu Beginn der Klassenstufe 10 statt. Während ihres Aufenthaltes ist die SchülerIn in der Familie der AustauschpartnerIn untergebracht. Eine AustauschpartnerIn kann über private Kontakte gefunden werden oder über sog. „Kleinanzeigen" das DFJW. Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten ist möglich.
Das Programm bietet SchülerInnen die Möglichkeit zu einem sechsmonatigen Aufenthalt in Frankreich. Es wird vom DFJW, in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz und dem französischen Ministère de l’Education, koordiniert und beruht ebenfalls auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Die französische SchülerIn verbringt zunächst von März bis August sechs Monate gemeinsam mit ihrer deutschen AuslandspartnerIn in Deutschland (Ende Klassenstufe 9). Die deutschen TeilnehmerIn nimmt anschließend von September bis Februar des darauffolgenden Schuljahres (Klassenstufe 10) am schulischen und familiären Leben der PartnerIn in Frankreich teil. Auch hier kann eine AustauschpartnerIn über das DFJW gefunden werden. Dieses gewährt einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten sowie ein Stipendium von 250 €.
Schulinterne Bewerbung
- Die Bewerbung ist bis 22. Oktober 2024 an Frau Maier zu richten.
- Lebenslauf in französischer Sprache
- Anschreiben in deutscher oder französischer Sprache, in dem die Motivation für eine Teilnahme am Austausch begründet formuliert wird
- Unterschrift der Eltern, die ihr Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes erklären und sich gleichzeitig verpflichten, einen französischen Gast zu beherbergen
Schulinternes Auswahlverfahren
- Ein mündliches Auswahlgespräch findet am 23. Oktober 2024 in der Mittagspause mit Frau Maier statt.
- Entscheidung durch Französisch- und KlassenlehrerIn sowie Austauschbeauftragte und Schulleiter
Bewerbung beim DFJW
- nach schulinterner Zusage reichen die SchülerInnen alle notwendigen Bewerbungsunterlagen beim DFJW ein
Die französischen SchülerInnen erhalten am Ende ihres Aufenthalts eine schriftliche Beurteilung, die an ihre Schule in Frankreich weitergeleitet wird. Eine ebensolche Einschätzung der deutschen SchülerInnen während ihres Frankreichaufenthalts ist erwünscht.
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Das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP), ein Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages, richtet sich an SchülerInnen, die nach Klassenstufe 9 oder 10 ein Schuljahr in den USA verbringen möchten. Das erste Bewerbungsformular muss bereits bis Anfang September des Vorjahres eingereicht werden, d. h. wenn eine SchülerIn im Schuljahr 2025 / 26 ins Ausland gehen möchte, muss eine Bewerbung bis September 2024 erfolgen. Jeder Bundestagsabgeordnete wählt im Rahmen des Auswahlprozesses eine SchülerIn aus seinem Wahlkreis aus, die in die USA gesendet wird. Die SchülerInnen leben in Gastfamilien, werden von einer Austauschorganisation betreut und besuchen eine öffentliche Schule. Das Stipendium übernimmt alle Kosten bis auf Taschengeld.
Die Betreuung des Programmes wird - je nach Wahlkreis - von unterschiedlichen Austauschorganisationen betreut. Diese verfügen allesamt über langjährige Erfahrung mit Schüleraustausch weltweit. Es handelt sich um Organisationen, die wir generell als erste Orientierung in Bezug auf Schüleraustausch empfehlen.
- AFS - Interkulturelle Begegnungen: www.afs.de (Wahlkreis 155: Meißen)
- YFU - Youth for Understanding: www.yfu.de (Wahlkreis 159: Dresden I sowie Wahlkreis 158: Sächsische Schweiz - Osterzgebirge)
- GIVE: www.give-highschool.de (Wahlkreis 160: Dresden II - Bautzen II)
- Experiment e. V.: www.experiment-ev.de
- Partnership International e. V.: www.partnership.de
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Die weltweit vertretene Service-Organisation Rotary Youth Exchange vergibt durch die lokalen Rotary Clubs Stipendien für SchülerInnen, die nach Klassenstufe 10 ein Jahr lang in einem anderen Land in einer Gastfamilie leben und die dortige Schule besuchen wollen. Etwa 30 Länder beteiligen sich weltweit an diesem Programm. Grundkenntnisse der Landessprache sind erforderlich und die Bereitschaft zur Aufnahme eines Gastschülers wird vorausgesetzt. Da dieses Programm auf Gegenseitigkeit basiert, werden die aufgenommenen GastschülerInnen wie ein eigenes Kind in die Familie integriert. Die jeweilige Gastfamilie übernimmt in der Regel alle Kosten, die vor Ort für die Schule und das alltägliche Leben anfallen. Anfragen sind etwa ein Jahr im Voraus an einen örtlichen Rotary Club zu richten. Mehrere unserer SchülerInnen nehmen jedes Jahr an diesem Austauschprogramm teil. Daneben werden Camps und Sommerferienprogramme ab 16 Jahre für zwei bis drei Wochen angeboten. Die Bewerbung dafür erfolgt ab Januar über einen lokalen Rotary-Club.
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Die internationale Service-Organisation Lions International vermittelt Begegnungen von jungen Menschen im Rahmen von Familienaufenthalten, vier- bis sechswöchigen Austauschprogrammen und internationalen Jugendcamps während der Sommerferien (ab 16 Jahren). Darüber hinaus werden in Kooperation mit der internationalen Jugendaustauschorganisation YFU drei- und zwölfmonatige Schüleraustauschplätze in Argentinien, Thailand und den USA vermittelt. Die Bereitschaft zur Aufnahme eines ausländischen Jugendlichen ist erwünscht, aber nicht notwendig. Die Bewerbungen erfolgen (im Dezember / Januar) über einen örtlichen Lions Club.
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Für das Auslands-BAföG gelten besondere Bestimmungen, sodass eine größere Gruppe von SchülerInnen anspruchsberechtigt ist als beim Inlands-BAföG. Je nach Zielland ist eine bearbeitende Behörde eines Bundeslandes zuständig. Zuschüsse im Rahmen von Auslands-BAföG betragen bis zu 465 € Euro monatlich für Lebenshaltungskosten, dazu kommt ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von 500 € für Europa bzw. 1000 € weltweit (pauschal). Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
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Um eine Schulbefreiung für einen Auslandsaufenthalt zu beantragen, bitten wir darum, dieses Formular zu verwenden und eine Kopie der Organisation / Schule beizulegen.