Stipendienprogramme für einen Schulbesuch im Ausland

Eine Freistellung für einen Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch ist für einen Zeitraum von wenigen Wochen bis zu einem halben Jahr bis einschließlich Klasse 10 oder auch für ein ganzes Schuljahr nach Klasse 9 oder 10 möglich. 

Ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt in Klasse 10 sollte im 1. Halbjahr stattfinden, wodurch das Wiedereingewöhnen und ein geregelter Abschluss der Klasse 10 erleichtert werden. Eine Freistellung muss bei der Schulleitung in schriftlicher Form beantragt werden. Das Formular "Antrag auf Freistellung" finden sie hier. Bei Freistellung für ein ganzes Schuljahr wird ein ermäßigtes Schulgeld erhoben. Bei kürzeren Freistellungen wird das Schulgeld weiter in voller Höhe entrichtet.

Schulinterne Informationsveranstaltungen über Austauschmöglichkeiten werden im Rahmen der Schülerarbeitswoche (SAW) und spezieller Elternabende durchgeführt. Darüber hinaus findet im St. Benno-Gymnasium einmal jährlich eine öffentliche Jugendbildungsmesse (JuBi) zu Schüleraustausch, Praktika, Familienaufenthalten, Sprachkursen und Sozialen Diensten im Ausland statt.

Folgende Stipendienangebote sind für unsere SchülerInnen besonders geeignet:

The Dresden Scholars' Scheme: Internatsbesuch in Großbritannien www.dresdentrust.org
Teilstipendien britischer Internate für sächsische SchülerInnen, die für 1 Term (ca. 3 bis 4 Monate) bis ein Schuljahr eine britische Privatschule besuchen möchten. Die Bewerbungen sind direkt an die Schulen zu richten. Umfang der Stipendien und dementsprechend die verbleibenden Kosten für Unterricht und Unterkunft sind unterschiedlich, liegen aber in der Regel bei ca. 50 Prozent der Gesamtkosten. Zur Zeit bieten 15 Privatschulen jedes Jahr insgesamt 40 Stipendienplätze für SchülerInnen aus Sachsen an. Mehrere unserer SchülerInnen nutzen jedes Jahr diese Stipendienangebote in oder nach Klassenstufe 10. Informationen über teilnehmende Schulen und Bewerbungsunterlagen unter The Dresden Trust (www.dresdentrust.org). Bewerbungen und Anfragen sind direkt an die teilnehmenden britischen Internate zu richten. 

 

Individuelle Austauschprogramme für SchülerInnen im sprachlichen Profil (Französisch) der Klassenstufen 9 und 10:

I. Vorstellung der Programme

II. Bewerbungsverfahren

Das deutsch-französische Jugendwerk (DFJW) www.dfjw.org unterstützt prinzipiell zwei verschiedene Programme:

I. Programme

a) Brigitte-Sauzay-Programm
Die deutschen Schüler bleiben in der Regel drei Monate (mindestens 84 Tage) in Frankreich und gehen davon mindestens sechs Wochen in den französischen Unterricht. Normalerweise besuchen die französischen Gäste am Ende der 9. Klasse die deutschen Partner, der Gegenbesuch findet dann zu Beginn von Klasse 10 statt. Während ihres Aufenthaltes sind die deutschen Schüler in der Familie ihres Austauschpartners untergebracht und besuchen mindestens sechs Wochen französischen Unterricht.
Im Gegenzug nehmen die deutschen Schüler ihren französischen Partner in ihre Familie auf und besuchen gemeinsam mit ihm die Schule in Deutschland.
Wenn keine privaten Kontakte bestehen, kann ein „correspondant“ über die Internetseite des DFJW gesucht werden. Ein pauschaler Zuschuss zu den Fahrtkosten (ca. 50 %) wird durch das DFJW gewährt.

b) Voltaire-Programm
Das Programm bietet den SchülerInnen die Möglichkeit zu einem sechsmonatigen Aufenthalt in Frankreich. Es wird vom DFJW, in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz und dem französischen Bildungsministerium koordiniert und beruht ebenfalls auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Die französische SchülerIn verbringt zunächst von März bis August sechs Monate gemeinsam mit seiner deutschen AuslandspartnerIn in Deutschland (Ende Klasse 9); die deutsche TeilnehmerIn nimmt anschließend von September bis Februar des darauf folgenden Schuljahres (Klasse 10) am schulischen und familiären Leben der PartnerIn in Frankreich teil.
Auch hier kann eine Partnersuche über die Internetseite des DFJW erfolgen. Dieses gewährt jedem Teilnehmer einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten sowie ein Stipendium von 250 €.

II. Bewerbungsverfahren für den individuellen deutsch-französischen Austausch (Brigitte-Sauzay-Programm und Voltaire-Programm): Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)

1. Der / die am Austausch Interessierte der Klasse 9 erstellt eine Bewerbungsmappe (Abgabe vor den Weihnachtsferien, der genaue Termin wird durch Frau Maier bekanntgegeben):

a) ausführlicher Lebenslauf in französischer Sprache
b) Anschreiben in deutscher oder französischer Sprache, in dem die Motivation für eine Teilnahme am Austausch begründet formuliert wird
c) Unterschrift der Eltern, die ihr Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes erklären und sich gleichzeitig verpflichten, einen französischen Gast zu beherbergen

2. Nach einem mündlichen Auswahlgespräch entscheiden Französisch- und KlassenlehrerIn(nen) sowie Austauschbeauftragte und Schulleiter gemeinsam über eine Teilnahme des jeweiligen Antragstellers. Diese stellt eine Form der „Belohnung“ dar, fachliche Qualitäten und soziale Kompetenzen werden hierbei kritisch geprüft (Benachrichtigung der SchülerIn bis spätestens Mitte Januar).

3. Die Schüler bewerben sich individuell, z. B. über das deutsch-französische Jugendwerk (www.dfjw.org) und benachrichtigen die Schule sofort über Kontakte und konkrete Austauschdaten.

4. Die FachlehrerIn der jeweiligen Klasse(n) werden informiert, sodass ein sinnvolles Einbeziehen der französischen SchülerIn in den Schulalltag erfolgen kann.

5. Der Besuch der französischen Gäste erfolgt am Ende von Klasse 9. Sie bringen sich so gut wie möglich in das Leben der Schulgemeinschaft ein.

6. Die französischen SchülerInnen erhalten am Ende ihres Aufenthalts eine schriftliche Beurteilung, die an ihre Schule in Frankreich weitergeleitet wird. Eine ebensolche Einschätzung der deutschen SchülerInnen während ihres Frankreichaufenthalts ist erwünscht.

Das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (USA) www.bundestag.de/dialog/16129/index.html
Das Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages ermöglicht einen Aufenthalt über ein Schuljahr in den USA nach Klasse 9 oder 10. Das erste Bewerbungsformular muss bereits bis Anfang September des Vorjahres eingereicht werden. Jede Bundestagsabgeordnete wählt im Rahmen des Auswahlprozesses eine SchülerIn aus seinem Wahlkreis aus, die in die USA gesendet wird. Die SchülerInnen leben in Gastfamilien, werden von einer Austauschorganisation betreut und besuchen eine öffentliche Schule. Das Stipendium übernimmt alle Kosten bis auf Taschengeld. 

Im Moment wird das Programm von folgenden Austauschorganisationen betreut, die langjährige Erfahrungen mit Schüleraustausch weltweit haben:

AFS Interkulturelle Begegnungen: www.afs.de

YFU Youth for Understanding: www.yfu.de

Experiment e. V.: www.experiment-ev.de

GIVE: www.give-highschool.de

Partnership International e. V.: www.partnership.de

 

Rotary Youth Exchange www.rotary.de/jugenddienst.de
Die weltweit vertretene Service-Organisation vergibt durch die lokalen Rotary Clubs Stipendien für Schüler, die nach der 10. Klasse ein Jahr lang in einem anderen Land in einer Gastfamilie leben und die Schule besuchen wollen. Etwa 30 Länder beteiligen sich weltweit an diesem Programm. Grundkenntnisse der Landessprache sind erforderlich und die Bereitschaft zur Aufnahme eines Gastschülers wird vorausgesetzt. Da dieses Programm auf Gegenseitigkeit basiert, werden die aufgenommenen Gastschüler wie ein eigenes Kind in die Familie integriert und die jeweilige Gastfamilie übernimmt in der Regel alle Kosten, die vor Ort für die Schule und das alltägliche Leben anfallen. Anfragen sind etwa ein Jahr im Voraus an einen örtlichen Rotary Club zu richten. Mehrere unserer Schüler nehmen jedes Jahr an diesem Austauschprogramm teil. Daneben werden Camps und Sommerferienprogramme ab 16 Jahre für 2-3 Wochen angeboten (Bewerbung ab Januar über einen lokalen Club).

 

Lions International www.lionsclubs.org
Diese internationale Service-Organisation vermittelt Begegnungen von jungen Leuten im Rahmen von Familienaufenthalten, 4-6 wöchigen Austauschprogrammen und internationalen Jugendcamps während der Sommerferien (ab 16-17 Jahre).
Darüber hinaus werden in Kooperation mit der internationalen Jugendaustauschorganisation YFU drei- und zwölfmonatige Schüleraustauschplätze in Argentinien, Thailand und den USA vermittelt. Die Bereitschaft zur Aufnahme eines ausländischen Jugendlichen ist erwünscht, aber nicht notwendig. Die Bewerbungen erfolgen (im Dezember/Januar) über einen örtlichen Lions Club.

 

Auslands-BAföG www.auslandsbafoeg.de
Für das Auslands-BAföG gelten besondere Bestimmungen, so dass eine größere Gruppe von SchülerInnen anspruchsberechtigt ist als beim Inlands-BAföG. Je nach Zielland ist eine bearbeitende Behörde eines Bundeslandes zuständig. Zuschüsse im Rahmen von Auslands-BAföG betragen bis zu 465 € monatlich für Lebenshaltungskosten, dazu kommt ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von 500 € für Europa bzw. 1000 € weltweit (pauschal). Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.